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Gasheizung

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Gasheizungen waren bisher für ihr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bekannt. Nachdem die staatliche Förderung für Gasheizungen im Juli 2022 komplett entfallen ist und die steigenden Gaspreise auch den Betrieb der Gasheizung deutlich verteuert haben, werden Gasheizung wohl langfristig verschwinden. Erneuerbare Energien werden hingegen an Bedeutung gewinnen. Wenn Sie sich trotzdem für eine Gasheizung entscheiden, wählen Sie eine Anlage mit moderner Brennwerttechnik. Mit der Kombination aus Gasheizung und erneuerbaren Energien (Hybridheizung), wie zum Beispiel einer Wärmepumpe, können auch in Zukunft effiziente, kosteneffektive Heizsysteme genutzt werden.

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen in Deutschland, die ab 2024 gelten, bringen wichtige Veränderungen für den Einbau von Heizungen mit sich. Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte, die Sie bei der Überlegung eines Neueinbaus einer Gasheizung berücksichtigen sollten:

Einschränkungen für neue Gasheizungen
Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen in Neubauten zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, gemäß der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies bedeutet, dass der Einbau reiner Gasheizungen in Neubauten zunehmend eingeschränkt wird. Trotzdem bleiben Gasheizungen, insbesondere in Form von Hybridmodellen, eine Option, insbesondere in Bestandsbauten und bei Austausch in bestehenden Gebäuden.

Übergangsfristen und Ausnahmen
Es gibt diverse Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. Zum Beispiel können bis zur Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung weiterhin reine Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. Darüber hinaus gibt es für bestehende Gasheizungen keine sofortige Austauschpflicht, jedoch sollten bei Neuplanungen die langfristigen Änderungen und der steigende CO2-Preis auf fossile Brennstoffe berücksichtigt werden.

Einschränkung des Einbaus reiner Gasheizungen
Der Einbau von Heizungen, die ausschließlich mit Öl oder Gas betrieben werden, ist in Neubauten und in Baulücken ab dem folgenden Zeitpunkt nicht mehr gestattet:

  • Mitte 2026: Ab diesem Zeitpunkt ist der Einbau in Neubauten nicht mehr gestattet. Das bedeutet, dass für alle neuen Gebäude, die nach diesem Datum errichtet werden, Heizsysteme erforderlich sind, die überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden oder zumindest als Hybridlösungen konzipiert sind.

  • Mitte 2028: Diese Frist gilt für den Einbau in Bestandsbauten, die in Baulücken errichtet werden. Nach diesem Zeitpunkt müssen auch in diesen Fällen Heizsysteme installiert werden, die den neuen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien entsprechen.

Bestandsheizungen
Bestehende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und bei Bedarf repariert werden. Ein kompletter Austausch ist nur erforderlich, wenn die Heizung irreparabel ist.

Austauschpflicht
Die bestehende Regelung zur Austauschpflicht von alten Heizkesseln nach 30 Jahren Betriebsdauer bleibt weiterhin bestehen.

Hybridheizungen
Der Einsatz von Hybridheizungen, die eine Kombination aus fossilen und erneuerbaren Energien nutzen, bleibt eine zulässige Option. Hierbei muss der Hauptanteil der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen stammen.

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